Generaldirektor
Ein Generaldirektor ist der Leiter einer größeren Institution unter dem im Allgemeinen weitere Direktoren für Einzelbereiche tätig sind.
Die Funktion des Generaldirektors gibt es insbesondere:
- als wirtschaftliche Funktion:
- Bei großen Unternehmen oder in Konzernen: In Wirtschaftsunternehmen findet man im deutschsprachigen Raum den Titel Generaldirektor für den obersten Chef.
- Allerdings hat diese Bezeichnung in Deutschland eine rein interne Bedeutung, im Handels- oder Gesellschaftsrecht findet sich kein Generaldirektor, dort heißen die Unternehmensleiter „Geschäftsführer“ (bei einer GmbH) oder „Vorstand“ (bei einer Aktiengesellschaft). Der Titel „Generaldirektor“ gilt auch im unternehmensinternen Gebrauch heute als antiquiert.
- In Hotels internationaler Hotelketten sind die Direktoren der einzelnen Hotels General Manager (Generaldirektoren). Sie haben, je nach Anforderung des Hauses, weitere Direktoren für Verkauf, Personal Wirtschaftsabteilung (Gastronomie) etc. unter sich.
- Auch in der Deutschen Demokratischen Republik war ein Generaldirektor der Leiter eines Kombinates.
- Bei Museen (auch Generalkurator), Theatern oder Opernhäusern (auch: Generalintendant)
- Bei großen Unternehmen oder in Konzernen: In Wirtschaftsunternehmen findet man im deutschsprachigen Raum den Titel Generaldirektor für den obersten Chef.
- als politische Funktion ist der Generaldirektor eine Amtsbezeichnung für hohe Ministerialbeamte.
- In Österreich unterstehen dem Minister bzw. Ressortchef meist mehrere Sektionschefs oder Sektionsleiter, es ist dem Ressortchef aber auch gestattet, einen Generaldirektor seines Ministeriums zu ernennen.
- Auch in vielen anderen Regierungen (z. B. frz.: Directeur-général) analog
- Auch die Leiter der Generaldirektionen der Europäischen Kommission werden als Generaldirektor bezeichnet.
Siehe auch
- Ministerialdirektor, entsprechender Posten in Deutschland
- Chief Executive Officer (CEO), Vorstandsvorsitzender
- Generalsekretär