PICKUPPER  

Generaldirektor

Ein Generaldirektor ist der Leiter einer größeren Institution unter dem im Allgemeinen weitere Direktoren für Einzelbereiche tätig sind.


Die Funktion des Generaldirektors gibt es insbesondere:

  • als wirtschaftliche Funktion:
  • als politische Funktion ist der Generaldirektor eine Amtsbezeichnung für hohe Ministerialbeamte.

Siehe auch

© Diese Definition / dieser Artikel zu Generaldirektor stammt von Wikipedia und ist lizensiert unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu Generaldirektor , die Versionsgeschichte und die Liste der Autoren einsehen. © Diese Definition / dieser Artikel zu stammt von Wikipedia und ist lizensiert unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu , die Versionsgeschichte und die Liste der Autoren einsehen.