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Grabenwahlsystem


Das Grabenwahlsystem ist ein Wahlsystem, bei dem mehrere Wahlverfahren nebeneinander und ohne Verrechnung miteinander angewandt werden (Parallelwahl ohne Ausgleich). Meistens wird beim Grabenwahlsystem ein Teil der Sitze in Einpersonenwahlkreisen vergeben und der andere nach dem Prinzip des Verhältniswahlrechts. Dabei müssen nicht notwendigerweise zwei Stimmen abgegeben werden, entscheidend ist lediglich, dass es zwei völlig getrennte Sitzzuteilungsmethoden gibt.

Der Begriff kommt daher, dass beim Grabenwahlsystem die Direktmandate nicht mehr auf die Listenmandate angerechnet werden würden;[1] zwischen beiden Arten, ins Parlament zu kommen, bestehe also ein Graben.

Inhaltsverzeichnis

Anwendung

Datei:Supplementary member parallel voting countries.png
Staaten, in denen ein Grabenwahlsystem auf nationaler Ebene zur Anwendung kommt.

Das System findet in einer Reihe von Ländern Anwendung (wo nicht anders vermerkt in einer Kombination aus Mehrheitswahl in Einpersonenwahlkreisen und Verhältniswahl).

Europa

  • in Litauen bei der Wahl des Seimas (Mehrheitswahl mit Stichwahl und Verhältniswahl)

Dieses System wurde einmal in Italien und bis 2003 in der Russischen Föderation angewandt.

Afrika

Amerika

Asien

In Nepal kam ein Grabenwahlsystem erstmals bei der Wahl zur verfassungsgebenden Versammlung 2008 zur Anwendung.[2]

Belege

  1. Uwe Backes und Eckhard Jesse: Entwicklung des Parteiensystems. In: Informationen zur politischen Bildung (Heft 207), zitiert nach: Site der BPB, zuletzt gesehen am 16. Januar 2009.
  2. Fida Nasrallah: How the electoral system works. In: UNMIN Newspaper: Issue 5 Feb/March 2008, S.3.
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