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Kategorie:Rechtswissenschaftler

In die Kategorie Rechtswissenschaftler werden Juristen aufgenommen, die wissenschaftlich publizieren (Professoren der Rechtswissenschaft etc.). Die Einteilung der Unterkategorien: Nur nach Wirkungszeitraum. Die Fachgebietskategorien (z. B. Rechtshistoriker, Rechtsphilosophen, Rechtssoziologen und Kirchenrechtler) sind nur dann gerechtfertigt, wenn diese Disziplinen eine Sonderstellung einnehmen.

Siehe Basisartikel Rechtswissenschaft.

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