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Landnahme

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Landnahme (Begriffsklärung) aufgeführt.

Landnahme bedeutet im Kontext der Geschichtsschreibung die Einnahme und Besiedlung eines Territoriums durch ein Volk oder eine ähnliche Gruppierung, oft als Endpunkt einer vorherigen territorial unsteten Lebensweise. Im Unterschied zum inhaltlich nahestehenden Begriff der Kolonisierung wird von Landnahme also eher dann gesprochen, wenn die Ansiedlung nicht von der Basis eines Mutterlandes aus erfolgte, oder von vornherein nicht auf eine dauernde Abhängigkeit oder Unterordnung unter ein solches angelegt war. Bekannte Beispiele sind:

Ausgehend von diesen als feststehende Begriffe etablierten Benennungen wird die entsprechende geschichtliche Epoche des jeweiligen Volkes auch als dessen Landnahmezeit bezeichnet.

Der Begriff der historischen Landnahme trifft keine Aussage darüber, ob die Ansiedlung in menschenleeren bzw. herrschaftslosen Gebieten, nach friedlicher Einwanderung unter Vermischung mit einer bereits ansässigen Bevölkerung, oder nach gewaltsamer Eroberung erfolgte. Sofern letzteres der Fall gewesen ist, kann „Landnahme“ einen Euphemismus darstellen. Auch beim Gebrauch des Wortes in Bezug auf die Gegenwart schwingt dieser Unterton zuweilen mit, wobei die negative Konnotation mitunter gar nicht verschleiert, sondern nur ihr expliziter Ausdruck vermieden werden soll. Ein Beispiel dafür ist die seit Anfang des 21. Jahrhunderts zu beobachtende Verwendung von „Landnahme“ als deutschsprachiges Äquivalent für den englischen Neologismus Land Grabbing, der den großangelegten Landkauf durch finanzstarke Staaten oder Konsortien im wirtschaftlich schwachen Ausland bezeichnet.[1]

Einzelnachweise

  1. Wieczorek-Zeul: Landnahme. In: Frankfurter Rundschau online, abgerufen am 2. Oktober 2009
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