Patientenarmband
Ein Patientenarmband ist ein Mittel zur sicheren Identifizierung von pflegebedürftigen Personen während eines stationären Aufenthaltes, etwa im Krankenhaus oder Pflegeheim. Es besteht aus einem um das Handgelenk geschlungenen Kunststoffstreifen, der verschiedene Angaben über den Träger bereithält. Diese können in Form von aufgedrucktem Klartext und Strichcodes oder digitalisiert vorliegen. Im einfachsten Fall besteht der Datensatz nur aus Name, Geburtsdatum und Fallnummer des Patienten, entsprechend den Aufdrucken der üblicherweise verwendeten Klebeetiketten auf Patientenakte und sonstigen Datenblättern.
Besonders umfangreiche Möglichkeiten der Informationsspeicherung bieten Patientenarmbänder mit per Funk auslesbaren RFID-Chips, die es erlauben, per Datenbankzugriff einen kompletten Überblick über Untersuchungsergebnisse, Therapieanweisungen und sonstige Patientendaten in der elektronischen Patientenakte zu erhalten. Des Weiteren können automatische Überwachungssysteme Alarm schlagen, wenn ein Patient einer nicht angegebenen Behandlung zugeführt werden soll oder unautorisiert die für ihn vorgesehenen Aufenthaltsbereiche verlässt. Da diese Funktionen ein hohes Risiko in sich bergen, die Persönlichkeitsrechte des Patienten zu verletzen, unterliegen elektronische Patientenarmbänder scharfen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.